allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Aufträge und Verträge zwischen der Firma
AbfallTaxi Augsburg Wankstr. 11 86165 Augsburg, Inhaber: Michael Reinhardt (nachfolgend „Anbieter“)
undVerbrauchern (§ 13 BGB) sowie
Unternehmern (§ 14 BGB)
über mobile Entsorgungsdienstleistungen („Abfalltaxi“), soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
2. Leistungsbeschreibung
Der Anbieter holt auf Abruf beim Kunden folgende Abfälle ab:
Sperrgut, Metallschrott, Bunt‑ und Edelmetalle
Sonstige nicht gefährliche Abfälle nach individueller Absprache
Die Leistung umfasst Sammlung, Transport und – falls vereinbart – Zwischenlagerung oder Weiterleitung an Verwertungs‑ bzw. Entsorgungsanlagen.
3. Voraussetzungen und Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat den Abfall sortenrein nach dem vereinbarten Leistungsspektrum getrennt bereitzustellen.
Die Bereitstellung erfolgt an einem für das Abfalltaxi anfahrbaren, öffentlich zugänglichen Ort in gebrauchsfertigem Zustand (z. B. frei von Fremdstoffen außerhalb der Spezifikation).
Unterlässt der Kunde die korrekte Vorbereitung, kann der Anbieter die Leistung verweigern oder nach Aufwand vergüten.
4. Erlaubnis- und Anzeigepflichten
Der Anbieter verfügt über alle erforderlichen Erlaubnisse und Anzeigen nach Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und Gewerbeordnung (GewO) für Sammlung, Handel und Transport von Abfällen (§ 38 GewO) .
5. Identifikations- und Geldwäscheprävention
Bei Edelmetalltransaktionen ab einem Wert von 2 000 € prüft der Anbieter gemäß Geldwäschegesetz (GwG) die Identität des Vertragspartners .
Bargeldbewegungen ab 10 000 € werden zollrechtlich gemeldet.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise richten sich nach den im Angebot oder der Auftragsbestätigung genannten Sätzen (z. B. €/t, €/m³, Pauschalen).
Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht anders ausgewiesen.
Anfahrts- und Arbeitszeiten werden gemäß gültiger Preisliste gesondert berechnet.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen netto ohne Abzug zahlbar.
7. Abholung, Versand und Gefahrgut
Die Abholung erfolgt zum vereinbarten Termin.
Für gefährliche Abfälle (z. B. asbesthaltige Metalle) ist eine gesonderte Vereinbarung und Transportgenehmigung erforderlich; Zusatzkosten gehen zu Lasten des Kunden.
8. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt das dazugehörige Transport‑ und Sammelequipment Eigentum des Anbieters.
9. Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Für leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung – außer bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
10. Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten
Der Anbieter dokumentiert Herkunft, Art und Menge der Abfälle gemäß KrWG und bewahrt Wiege‑ und Verwertungsnachweise mindestens drei Jahre auf.
Der Kunde ist verpflichtet, auf Verlangen Unterlagen zur Abfallherkunft bereitzustellen.
11. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Auftragsabwicklung und Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeitet. Nähere Informationen finden sich in unserer Datenschutzerklärung.
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende, zulässige Regelung.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand ist nach Wahl des Klägers der Sitz des Anbieters oder, sofern der Kunde Unternehmer ist, der Geschäftssitz des Kunden.
14. Alternative Streitbeilegung
Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Der Anbieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle grundsätzlich bereit.
Stand Juli 2025